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Wohnung gesucht?
Grundvoraussetzung für die Zuteilung einer Wohnung ist der Beitritt (Mitgliedschaft) zur Genossenschaft. Mitglieder können gemäß § 3 der Genossenschaftssatzung Einzelpersonen, juristische Personen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist einmalig zu entrichten und setzt sich aus 6 Geschäftsanteilen zu je € 22,– sowie der Beitrittsgebühr in Höhe von €44,– zusammen. Gesamtbetrag € 176,– .
Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden die gezeichneten Geschäftsanteile nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist wieder zurückgezahlt.
Solltest du an einer Mitgliedschaft Interesse haben, steht für nähere Informationen Frau Luger jederzeit und gerne zur Verfügung.
